Aktuelles aus dem Rathaus

26.02.25 Bitte um Vorschläge zur Verleihung der Bürgermedaille

Um das Ehrenamt in der Gemeinde Benediktbeuern würdig zu ehren, hat der Gemeinderat beschlossen, eine kommunale Ehrenamtsmedaille in Gold und Silber an ausgewählte Personen zu verleihen. Erstmals im Jahr 2025 wird diese Ehrung im Rahmen der Bürgerversammlung verliehen. 

Vorschläge für die zu ehrenden Personen sollen aus der Bevölkerung und aus den Vereinen heraus erfolgen. Dafür dient ein Bewerbungsformular. Nach Prüfung der eingegangenen Anträge entscheidet der Gemeinderat über die Vergabe. 

Wir bitten um Vorschläge bis 7. April 2025. Die Ehrung erfolgt im Rahmen der Bürgerversammlung am 5. Juni 2025. 

Bürgermeister Anton Ortlieb bedankt sich schon jetzt für Ihre Unterstützung, damit auch das Ehrenamt weiterhin in einem angemessenen Rahmen gewürdigt werden kann.

Ehrenamtsmedaille in Silber und Gold

26.02.25 Ehrenamtliche Aufsichtspersonen mit silbernem Rettungsschwimmabzeichen gesucht

In Benediktbeuern gibt es eine Gruppe von Seniorinnen und Senioren, die gerne aktiv bleiben möchte und sich deshalb für ein Erwachsenenschwimmen im Alpenwarmbad außerhalb der regulären Öffnungszeiten stark macht.

Dafür sucht die Gemeinde Benediktbeuern engagierte Personen, die ca. 10 bis 15 Mal ehrenamtlich das geplante Erwachsenenschwimmen im 50m-Sportbecken des Alpenwarmbads beaufsichtigen. Jede Schwimmeinheit dauert eine bzw. zwei Stunden und soll von voraussichtlich 12. Mai bis 31. Juli 2025 außerhalb der Schulferienzeiten dienstags von 10:00 bis 12:00 Uhr und/oder donnerstags von 18:00 bis 19:00 Uhr stattfinden.

Voraussetzung für die Beaufsichtigung der Schwimmer ist ein gültiges silbernes Rettungsschwimmabzeichen, das nicht älter als zwei Jahre sein darf, inklusive Erste-Hilfe-Kurs. Das Rettungsschwimmabzeichen kann, falls noch nicht vorhanden, auch relativ kurzfristig absolviert werden. Die Kosten hierfür werden übernommen.

Interessierte Personen, die dieses Angebot nutzen möchten, müssen Mitglied beim TSV Benediktbeuern-Bichl sowie der Schwimmabteilung werden, da das Erwachsenenschwimmen in die TSV-Schwimmsparte eingegliedert wird. Der TSV-Mitgliedbeitrag beträgt jährlich 56 €, ein zusätzlicher Spartenbeitrag fällt nicht an. Die Durchführung dieses Schwimmangebotes außerhalb der regulären Badöffnungszeiten ist jedoch nur möglich, wenn sich eine ehrenamtliche Aufsichtsperson findet.

Die Gemeinde Benediktbeuern bedankt sich bereits jetzt für Rückmeldungen von engagierten, schwimmbegeisterten Aufsichtskräften und freut sich über jede Unterstützung, die dazu beiträgt, dieses wertvolle Angebot für unsere Bürgerinnen und Bürger zu realisieren. Ehrenamtliche Tätigkeit ist eine tragende Säule unseres gesellschaftlichen Miteinanders – sie schafft Gemeinschaft, ermöglicht Teilhabe und bereichert das Leben aller Beteiligten.

Wenn Sie sich vorstellen können, diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen oder weitere Fragen haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme:

Tourist-Information Benediktbeuern
Tel. 08857 248
tourismus@benediktbeuern.de 

06.02.25 Gemeinde Benediktbeuern führt Tempo-30-Zonen ein

Zum 14. Februar 2025 wird die Gemeinde Benediktbeuern die geplante Verkehrskonzeption zur Einführung von Tempo-30-Zonen umsetzen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, Lärm zu reduzieren und das Parkwesen zu ordnen, um die Aufenthaltsqualität in der Gemeinde insgesamt zu verbessern.

Die neuen Tempo-30-Regelungen gelten für alle Erschließungsstraßen innerhalb Benediktbeuerns, mit Ausnahme der Ortsdurchfahrt B 11 (Kocheler Straße) sowie der Rieder Straße (TÖL 3). Zu den betroffenen Straßen zählen unter anderem die Bahnhofstraße, Prälatenstraße, Dorfstraße und Asamstraße. Diese Straßen wurden im Rahmen einer verkehrsplanerischen Analyse als Wohnstraßen oder Wohnwege klassifiziert, was eine Temporeduzierung als sinnvoll und notwendig erscheinen lässt.

Hintergrund der Maßnahme
Die Verkehrsberuhigung basiert auf dem Projekt „Verkehrskonzeption“, das im Juni 2023 von der Modus Consult Ulm GmbH erstellt wurde. Durch eine strategische Netzplanung wird sichergestellt, dass der Charakter der Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen erhalten bleibt und die Sicherheit für Fußgänger sowie Radfahrer erhöht wird. In der gesamten Tempo-30-Zone werden Haltelinien sowie Fahrbahnmarkierungen mit der Zahl „30“ angebracht, um die Regelung visuell zu verdeutlichen. Diese Maßnahmen sind für März 2025 geplant.

Vorteile für die Gemeinde
Die Einführung der Tempo-30-Zonen bringt zahlreiche Vorteile für die Bürgerinnen und Bürger mit sich:

  • Erhöhte Verkehrssicherheit: Insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Radfahrende
  • Reduzierung von Lärm- und Umweltbelastungen
  • Regulierung des Parkraums im öffentlichen Verkehrsraum
  • Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität in den betroffenen Bereichen

Ausnahmen und Einzelanordnungen
Das südliche Gebiet Benediktbeuern-Gschwendt wird nicht in die Tempo-30-Zone integriert, da die Straßenstruktur eine durchgängige Zonenregelung nicht zulässt. Hier wird eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Einzelanordnung empfohlen.

Gemeinde ruft zur Einhaltung der neuen Regelung auf
Die Gemeinde Benediktbeuern bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, die neuen Regelungen zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen. Durch die Kooperation aller Beteiligten kann die Verkehrssicherheit und Lebensqualität in Benediktbeuern nachhaltig verbessert werden.

Kontakt für Rückfragen:
Gemeinde Benediktbeuern
Prälatenstraße 7
83671 Benediktbeuern

Tel. 08857 6913-0
info@benediktbeuern.de

05.02.25 Mikrozensus 2025

Mikrozensus 2025 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt

Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130.000 Personen in etwa 60.000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen sie dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.

Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden sie ausführlich über die Erhebung informiert. Sie können die Fragen des Mikrozensus entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantworten. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die dafür sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.

Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf die Daten einzelner Personen zulässt.

Was unterscheidet den Mikrozensus vom Zensus?
Die Begriffe „Zensus“ und „Mikrozensus“ sorgen immer wieder für Verwechslung. Bei näherer Betrachtung lassen sich die beiden statistischen Erhebungen jedoch gut unterscheiden:

Der Zensus ist die größte amtliche Statistik Deutschlands und findet als eine Art Großinventur der Gesellschaft alle 10 Jahre statt. Diese Erhebung dient der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl. In der Personenbefragung des Zensus 2022 wurden ca. 13 Prozent der Bevölkerung zu demografischen Merkmalen befragt. Zusätzlich wurden in der Gebäude- und Wohnungszählung als Vollerhebung Merkmale wie Wohnfläche, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete für alle Wohngebäude und Wohnungen in Bayern erhoben.

Der Mikrozensus findet im Unterschied zum Zensus jährlich statt. Mit einem Prozent der Bevölkerung werden deutlich weniger Personen befragt. Im Mittelpunkt stehen hier Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung sowie deren Entwicklung. Auskunftspflicht besteht für beide Erhebungen.

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter https://www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html

05.02.25 Bürgerenergiepreis 2025 - Bewerbungen ab sofort möglich

Wer sich für die Energiezukunft vor Ort stark macht, wird belohnt. Bereits zum siebten Mal rufen die Bayernwerk Netz GmbH und die Regierung von Oberbayern zur Teilnahme am Bürgerenergiepreis auf.

„Wir zeichnen Menschen aus, die sich mit viel Engagement um Klima und Umwelt kümmern. Wir suchen Vorbilder die eindrucksvoll vermitteln, dass jeder Einzelne vor Ort seinen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten kann“, so Markus Leczycki, der beim Bayernwerk die Partnerschaften mit den bayerischen Kommunen verantwortet. „Der Bürgerenergiepreis startet in die nächste Runde, bei der auch die Regierung von Oberbayern wieder Kooperationspartner ist. Und insgesamt 10.000 Euro Preisgeld warten auf Energieheldinnen und Energiehelden aus Oberbayern.“

Auszeichnung für alle Generationen Bewerben können sich mit ihren Projekten Privatpersonen, Vereine, Institutionen, Schulen und Kindergärten. Die Bandbreite an möglichen Engagements ist groß. Das kann in Form von Maßnahmen rund um Energie sein. Das können ebenso Projekte oder Aktionstage rund um Müll- oder Plastikvermeidung oder ein sinnvoller Umgang mit Lebensmitteln sein.

Die Teilnahmebedingungen, die Online-Bewerbung und Videos sind im Internet unter www.bayernwerk.de/buergerenergiepreis zu finden.

Bewerben Sie sich für diesen Preis und zeigen Sie allen, mit welchen Maßnahmen und Projekten Sie die Energiezukunft vorantreiben. Alle Bewerbungen, die bis zum 25. März 2025 hochgeladen werden, nehmen in dieser Bewerbungsrunde teil. Später eingehende Bewerbungen werden im Folgejahr berücksichtigt.

Die Preisträger werden durch eine Fachjury benannt, die auch die Höhe des Preisgeldes festlegt.