Benediktusweg: Station 3

Biotop - ACHTSAMKEIT GEGENÜBER DER SCHÖPFUNG

Ordensleute haben keinen Besitz, bis auf einige persönliche Kleinigkeiten, die sie mit ins Kloster genommen haben. Der hl. Benedikt betonte in seiner Regel: „Keiner habe etwas als Eigentum, überhaupt nichts...“ (Regel Benedikt, Kap. 33,3) Alles Guthaben des Klosters, alle Werte sind gemeinschaftliches Eigentum. „‘Alles sei allen gemeinsam‘, wie es in der Schrift heißt, damit keiner etwas als sein Eigentum bezeichnen oder beanspruchen kann.“ (Regel Benedikt, Kap. 33, 6).

Einfachheit und die Beschränkung auf das Unverzichtbare ist die Leitlinie des hl. Benedikt. Damit verknüpft ist der behutsame Umgang mit den Ressourcen. Nichts sollte vergeudet werden. Diese Prämissen gelten auch noch in heutigen Klöstern. Die Ordensleute verdeutlichen damit, dass ein solcher Lebensstil auch in unserer Konsumgesellschaft, in der in vielerlei Hinsicht Überfluss herrscht, möglich ist. Und dass wenige persönliche Besitztümer für den einzelnen einen größeren Wert haben als die austauschbare Masse. Besitz kann manchmal ganz schön belastend sein. Der bewusst gewählte, einfache Lebensstil bringt oft Leichtigkeit mit sich.

Ordensleute haben übrigens auch kein persönliches Einkommen. Alles, was sie im Kloster erarbeiten, sowie Gehälter, die sie möglicherweise bei Tätigkeiten außerhalb des Klosters verdienen, gehen in den gemeinschaftlichen Besitz über. Jeder, der ins Kloster eintritt, weiß, dass hier das Prinzip der Gemeinschaft gilt, in dem Stärkere die Schwächeren unterstützen. Der Abt muss auch hier auf das rechte Maß achten, damit jeder nach seinen Möglichkeiten zum Gemeinschaftsleben beiträgt. Ein Prinzip, das Impulse auch für Gemeinschaften außerhalb der Klöster bieten kann.

Dr. Petra Altmann
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